Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand der Erklärung: 10.07.2025
Letzte Überprüfung: 10.07.2025
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webpräsenzen:
- https://www.laufenmuehle.de/
- https://www.eins-und-alles.de/
- https://einsundalles-shop.de/
- https://einsundalles-derursprung.de/
Die Betreiber der genannten Websiten sind bemüht, diese Websiten im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für den gesamten Webauftritt unter den genannten Adressen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Websiten sind teilweise mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/882 vereinbar. Wir bemühen uns, bestehende Barrieren kontinuierlich abzubauen und unsere digitalen Angebote fortlaufend zu verbessern.
Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz unserer Bemühungen können folgende Inhalte derzeit noch Barrieren aufweisen:
- Einzelne Produktabbildungen und Icons verfügen möglicherweise nicht über vollständige Alternativtexte.
- Bestimmte Bedienelemente und Navigationselemente sind aktuell nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar
- Einzelne Funktionen des Onlineshops sind derzeit nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Barrieren auf unserern Websiten auffallen oder haben Sie Hinweise zur Verbesserung der Barrierefreiheit, kontaktieren Sie uns gerne:
CHRISTOPHERUS Lebens- und Arbeitsgemeinschaft Laufenmühle e. V.
Philipp Einhäuser
Laufenmühle 8 | 73642 Welzheim
Telefon: 07182/8007-0
Telefax: 07182/8007-13
E-Mail: info @laufenmuehle.de
Schlichtungsverfahren
Sollten Sie innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine zufriedenstellende Rückmeldung auf Ihre Anfrage zur digitalen Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG wenden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Gesetzlicher Hintergrund der Erklärung
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit erfolgt zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben gemäß BFSG. Als Betreiber einer Website ist CHRISTOPHERUS Lebens- und Arbeitsgemeinschaft Laufenmühle e. V. zur Umsetzung digitaler Barrierefreiheit verpflichtet. Diese Erklärung dient der Transparenz und Rechtskonformität.